AGB | camperetti.de

Allgemeine Geschäfts­bedingun­gen

Stand 01.April 2021

1. Geltungsbereich, Anzuwendendes Recht, Vertragspartner, Stellung des Kunden

1.1. Diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten für alle Geschäfte, die über unseren Webshop, über Internet-Portale oder unser Online-Buchungssystem angebahnt oder getätigt werden. Ferner gelten sie für Geschäfte, bei denen ihre Geltung vereinbart wird.

1.2. Sie sind Käufer oder Mieter. Mehrere Käufer oder Mieter haften als Gesamtschuldner.

1.3. Sind Sie Unternehmer, so wird der Geltung abweichender oder ergänzender allgemeiner Geschäftsbedingungen hiermit widersprochen, es sei denn, wir haben der Geltung ausdrücklich zugestimmt. Für Geschäfte mit Unternehmern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.

1.4. Wir, die camperetti.de Bettina Rockenfeller und Lutz Recknagel GbR, sind Verkäufer oder Vermieter. 

2. Vertragsschluss

2.1. Die Darstellung von Waren im Online-Shop oder Mietgegenständen in Online-Buchungssystem stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Information dar. Sie können Waren oder Mietgegenstände mit Terminen zunächst wählen und Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung korrigieren. Erst durch Anklicken des Knopfes „Jetzt Bestellen“ oder „Jetzt Buchen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der Waren oder verbindliche Buchung der Mietgegenstände ab. Bestellung oder Buchung sind nur möglich, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsgrundlage akzeptiert werden.

2.2. Der Kaufvertrag kommt unabhängig vom Bestellweg (Internet, Telefon, Fax, Brief, persönliches Gespräch) nur durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch vorbehaltlose Lieferung zustande.

2.3. Der Mietvertrag einschließlich der Terminreservierung kommt zustande erst durch Übersendung des von uns gegengezeichneten Mietvertrages an Sie nach Eingang Ihrer Zahlung der Handling-Pauschale. Wir behalten uns vor, den Vertragsschluss gänzlich abzulehnen. Kommt der Mietvertrag nicht zustande, so werden etwa geleistete Zahlungen zurückerstattet.

3. Besondere Vertragsbestimmungen

3.1. Gegenstand und Zweck des Mietvertrages ist die Überlassung eines Campingfahrzeuges, eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers ausschließlich für private, nichtgewerbliche, gutbürgerliche Reise- und Erholungszwecke während des vertraglich bestimmten Zeitraumes.
 
3.2. Sie dürfen das Fahrzeug nur zum vertraglichen Zweck benutzen. Die Zahl mitreisender oder übernachtender Personen ist auf die im Buchungsportal angegebene Zahl  an Sitzplätzen bzw. Schlafplätzen beschränkt. Gewerbliche Nutzung (außer büromäßige Telearbeit), Wettfahrten, Fahrzeugtests, Mitnahme von Tieren (außer Haushunden “Hunde-Pauschale im Buchungsportal”), das Rauchen, die Verladung oder Beförderung von verbotenen Gegenständen, explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven, oder sonst gefährlichen Stoffen (außer betriebsnotwendig vorgesehenen Stoffen in den dafür vorgesehenen Mengen), die Nutzung zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten (auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind), die Untervermietung, die Verpachtung, der Verleih oder die Überlassung an Dritte sowie Fahrten oder Verbringung außerhalb des Fahrtgebietes sind nicht zulässig. Betriebsanleitungen des Fahrzeuges, des Zubehörs und der Geräte sind stets zu beachten.
 
3.3. Sie bzw. berechtigte Fahrer gestalten die Fahrt selbst und in eigener Verantwortung. Wir erbringen keine Reiseleistungen und auch keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.
 
3.4. Voraussetzung für die Überlassung der Mietgegenstände sind die Prüfung der Identität aller Mieter und Fahrer mittels Vorlage des amtlichen Personalausweises oder Reisepasses, die Prüfung der Bonität und Zuverlässigkeit aller Mieter durch den Vermieter, vollständiger, rechtzeitiger Ausgleich fälliger Forderungen des Vermieters sowie die Vorlage der gültigen notwendigen Fahrerlaubnisse aller Fahrer, mindestens gültig bis zum Ende des Mietzeitraumes. Wir prüfen vorgelegte Unterlagen mit erforderlicher Sorgfalt, verbleiben begründete Zweifel, so können wir nach unserer Wahl geeignete weitere Nachweise oder Sicherheitsleistung fordern, die Überlassung des Fahrzeuges ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten.
 
3.5. Das Fahrtgebiet ist beschränkt auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (im Falle Zyperns beschränkt auf die Gebiete, die unter Kontrolle der Regierung stehen) sowie Andorra, England, Gibraltar, Island, Isle of Man, Kanalinseln, Liechtenstein, San Marino, Monaco, Nordirland, Norwegen, Schottland, Schweiz, Vatikanstadt, Wales. Nicht zum Fahrtgebiet gehören und als Fahrtgebiet ausgeschlossen sind Gefahren-, Unruhe-, Katastrophen- oder Kriegsgebiete, auch wenn diese sich etwa innerhalb der vorstehend genannten Länder befinden.
 
3.6. Der technische Zustand des Fahrzeugs, dessen Standort, Fahrtgebiet, Fahrtroute und Fahrverhalten  des jeweiligen Fahrers werden während der Mietzeit mittels Telematik übermittelt, überwacht und erhobene Daten gespeichert. Erhobene Daten können in begründeten Fällen der Versicherung oder zuständigen Behörden weitergegeben werden.
 

3.7. Sie benennen für den Mietvertrag berechtigte Fahrer im Alter von mindestens 23 Jahren, die ihre Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahren besitzen. Mieter und Fahrer legen gültige amtliche Personalausweise oder Reisepässe, Fahrer legen die zur Führung des Fahrzeugs und eines etwaigen Anhängers notwendigen Fahrerlaubnisse vor, der Vermieter archiviert von allen Dokumenten Kopien oder Fotos. Ausschließlich im Mietvertrag eingetragene Fahrer sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Halter des Mietfahrzeugs sind für den vereinbarten Mietzeitraum Sie. Sie haben Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.

4. Eigentumsvorbehalt für Kaufverträge

4.1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen Sie aus der zwischen Ihnen und uns bestehenden Geschäftsbeziehung.
 
4.2. Die verkaufte Ware – im Folgenden Vorbehaltsware – bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Mit vollständiger Bezahlung geht das Eigentum an der Ware ohne Weiteres auf Sie über.
 
4.3. Sie sind befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. In diesem Fall treten Sie sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber – bei Miteigentum anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – bereits jetzt sicherungshalber an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes einschließlich der Mehrwertsteuer.
 
4.4. Ungeachtet dieser Abtretung ermächtigen wir Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in Ihrem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung wird nur im Verwertungsfall widerrufen.
 
4.5. Enthalten die Vertragsbestimmungen des Erwerbers mit Ihnen eine wirksame Beschränkung der Abtretungsbefugnis oder macht der Dritte die Abtretung von seiner Zustimmung abhängig, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für diesen Fall ermächtigen Sie uns unwiderruflich, die uns zustehende Forderung Ihrem Namen und für Ihre Rechnung einzuziehen. Sie erteilen zugleich dem Erwerber unwiderruflich Zahlungsanweisung zu unseren Gunsten.
 
4.6. Wird die Vorbehaltsware von Ihnen verarbeitet oder verändert, wird vereinbart, dass die Verarbeitung oder Veränderung in unserem Namen und für unsere Rechnung erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, werden Sie diese unverzüglich auf unsere Eigentumsrechte hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen.
 

4.7. Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

5. Preise, Lieferbedingungen

5.1. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Nettokauf- oder Nettomietpreise zuzüglich geltender gesetzlicher Steuern. Bei Änderung der Steuern werden die Preise entsprechend angepasst, auch wenn im Vertrag Bruttopreise ausgewiesen worden sind.


5.2. Der Kaufpreis versteht sich ab Lager / ab Werk / ab Standort.
 
5.3. Der Mietpreis versteht sich ab vereinbartem Übernahmezeitpunkt und -ort bis vereinbartem Rückgabezeitpunkt und -ort. Er enthält das Entgelt für die Überlassung des Fahrzeuges, Wartung, Schmiermittel, Verschleißreparaturen, die Versicherung und die gem. Vereinbarung gefahrenen Kilometer. Wir tragen etwa anfallende deutsche Rundfunkbeiträge für das Fahrzeug.
 

5.4. Etwaige Mehrkilometer, Kraftstoffkosten, AdBlue® (Harnstoff), Maut, Park-, Camping-, Stellplatzgebühren sowie Fährpassagen, etwaige Bußgelder und sonstige Strafen gehen zu Ihren Lasten.

6. Kaufpreis, Mietpreis, Kaution, Zahlung

6.1. Der Kaufpreis ist fällig im Voraus und zahlbar ausschließlich unbar per Überweisung auf unser Konto, bei Kauf im WebShop oder Internetportal auch auf von uns dort angebotenem Zahlungsweg.
 
6.2. Die Handling-Pauschale beim Mietvertrag ist fällig im Voraus bei Buchungsbestellung, zahlbar ausschließlich per Überweisung auf unser Konto oder Zahlung auf von uns im Online-Buchungssystem angebotenem Zahlungsweg.
 
6.3. Der gesamte Mietpreis ist, unabhängig von der Mietdauer, fällig im Voraus, zahlbar ausschließlich unbar per Überweisung, eingehend spätestens am zweiten Bankarbeitstag vor vereinbartem Mietbeginn des Fahrzeuges.
 

6.4. Die Kaution beim Mietvertrag ist fällig und zahlbar mit dem Mietpreis auf gleichem Zahlungswege, Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt auf gleichem Zahlungswege unter Abzug etwaiger Gegenforderungen, sobald feststeht, dass keine Forderungen aus dem Mietverhältnis oder Ihrer Nutzung des Mietgegenstandes mehr bestehen oder zu entstehen zu befürchten sind.

7. Widerruf, Stornierung, Störung

7.1. Im Falle des Kaufvertrages haben Sie das gesetzliche Recht zum Widerruf.
 
7.2. Sie haben gemäß § 312g Absatz (2) Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge über die Kraftfahrzeugvermietung während spezifischem Zeitraum.
 
7.3. Sie haben bei Mietverträgen bis einschließlich 30 Tagen Mietdauer das vertragliche Recht, die Mietüberlassung bis spätestens 48 h vor vereinbartem Mietbeginn zu stornieren.

 Sie haben bei Mietverträgen über 30 Tagen Mietdauer das vertragliche Recht, die Mietüberlassung bis spätestens 60 Tage vor vereinbartem Mietbeginn zu stornieren.

Die Stornierung bedarf des rechtzeitigen Zugangs bei uns in Textform. In diesem Falle erstatten wir etwa bereits geleistete Zahlungen an Miete für Fahrzeug und Zubehör sowie Kaution zurück; die Handling-Pauschale wird jedoch nicht zurückerstattet, diese dient zur Deckung uns entstandener Kosten und des Verwaltungsaufwands für die Neuvermietung.
 
7.4. Zahlen Sie ohne berechtigte Stornierung nicht fristgerecht, so ist der vereinbarte Mietpreis für Fahrzeuge und Zubehör (ohne Kaution) als Schadenersatz sofort fällig. Wir bleiben um anderweitige Vermietung bemüht, daher wird die Reservierung unverzüglich gestrichen, das Fahrzeug und Zubehör wieder zur Vermietung angeboten. Etwa erzielte Erlöse rechnen wir Ihnen abzüglich etwaiger Kosten an. Sie haben zur Reduzierung des Schadens die Möglichkeit, uns innerhalb von drei Monaten geringeren Schaden nachzuweisen.
 
7.5. Entsteht uns durch verspätete oder nicht vertragsgemäße Rückgabe oder Nutzungsausfall infolge notwendiger Reparaturen eines von Ihnen zu vertretenden Schadens am Fahrzeug ein Schaden, so haben Sie Schadenersatz zu leisten. Für verspätete Rückgabe ist in jedem Falle eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe des zweifachen des vereinbarten durchschnittlichen Tagesmietpreises für jeden angebrochenen Tag zu leisten.
 
7.6. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietfahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist dennoch der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen, sofern wir das Mietfahrzeug nicht anderweitig vermieten können.
 

7.7. Das Mietverhältnis endet, wenn das Fahrzeug abhanden kommt oder zum vertraglichen Zweck unbenutzbar wird. Es endet spätestens zum vorgesehenen Ende der Mietdauer, eine stillschweigende Verlängerung ist ausgeschlossen.

8. Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs

8.1. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Übernahmetermin, mangels anderer Vereinbarung um 16:00 Uhr, am vereinbarten Ort zu übernehmen. Es wird sauber und mit Treibstoff vollgetankt betriebsbereit übergeben. Der Zustand wird in einem Protokoll festgehalten, in welchem etwaige Schäden und Mängel vermerkt werden.
 
8.2. Sie übergeben das Fahrzeug zum vereinbarten Rückgabetermin, mangels anderer Vereinbarung um 10:00 Uhr am vereinbarten Ort, gefegt und gewischt sauber, Spüle, Herd und Kühlschrank gereinigt, Geschirr gespült, Frischwasser-, Schmutzwasser- und Toilettenbehälter entleert sowie Kraftstofftank und AdBlue® vollgetankt an uns. Wir fertigen ein Protokoll an, in welchem etwaige Schäden oder Mängel vermerkt werden.
 
8.3. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge, die Auf- oder Mitnahme von Tieren ist mit Rücksicht auf Allergiker nicht zulässig.
 

8.4. Wird nachträgliche Reinigung notwendig, so wird diese Ihnen in notwendiger Höhe belastet, mindestens jedoch mit 150 € falls die Toilette nicht sauber ist und 500 € bei Rauchgeruch oder tierischen Rückständen / Allergenen. Ist der Kraftstofftank leer oder nicht vollgetankt, so erheben wir eine Aufwandspauschale von 50 € zuzüglich zum Einkaufspreis des fehlenden Kraftstoffes. Der Nachweis wesentlich geringeren Aufwandes steht Ihnen zu.

9. Versicherungsschutz

9.1. Für das Kraftfahrzeug oder Wohnmobil besteht Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung für Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge mit 100 Mio. € Deckungssumme, bei Personenschäden jedoch höchstens 12 Mio. € je Person und Schadenfall. Es besteht Teilkasko- und Vollkaskoversicherung mit einer Mieter-Selbstbeteiligung von 1.500 € je Schadenfall. Es besteht Schutzbrief-Versicherung. Sämtlicher Versicherungsschutz ist beschränkt auf das Fahrtgebiet sowie auf berechtigte Fahrer.
 
9.2. Für den Anhänger besteht Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung für Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge mit gesetzlicher Deckungssumme. Es besteht Teilkaskoversicherung mit einer Mieter-Selbstbeteiligung von 1.500 € je Schadenfall. Vollkaskoversicherung besteht nicht. Sämtlicher Versicherungsschutz ist beschränkt auf das Fahrtgebiet sowie auf berechtigte Fahrer.
 
9.3. Die Mieter-Selbstbeteiligung kann durch Buchung der entsprechenden Zusatzvereinbarung auf 800 € beschränkt werden.
 

9.4. Alle versicherten Schäden müssen Sie unverzüglich an uns als Vermieter sowie an die Versicherung melden. Gegnerische Ansprüche dürfen zur Vermeidung Ihrer Haftung nicht anerkannt werden, auch nicht mündlich.

10. Unfälle, Schadensfälle, Kosten, Wartung, Reparatur

10.1. Unfall, Wildschaden, Brand, Raub, Diebstahl, Beschädigung durch Dritte oder Naturereignisse, Tötung, Verletzung oder Sachschäden Dritter, Austritt schädlicher Stoffe sowie nach lokalen Vorschriften meldepflichtige Ereignisse müssen Sie der Polizei, zuständigen Behörden / Stellen unverzüglich melden und aufnehmen lassen.
 
10.2. Alle Schäden, auch geringfügige, melden Sie uns unverzüglich. Die Meldung enthält Namen und Anschrift beteiligter Personen sowie etwaiger Zeugen sowie amtliche Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge, Protokolle und Aktenzeichen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter oder bei geringfügigen Schäden. Bei Unterlassen der vorgeschriebenen Meldung haften Sie selbst unbeschränkt.
 
10.3. Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs, tragen Sie als Mieter. Wartung und Verschleißreparaturen gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters, sofern sie nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.
 
10.4. Sämtliche Reparaturen und Wartungsarbeiten, auch solche, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen nur durch uns in Auftrag gegeben werden. Verauslagte Kosten werden nur erstattet unter Vorlage eines Beleges, Rechnungen müssen auf uns ausgestellt sein und den gesetzlichen Anforderungen zur Anerkennung als Betriebsausgaben entsprechen.
 
10.5. Sollte eine Reparatur notwendig sein, stellen Sie das Fahrzeug unverzüglich ab, bevor weitere Schäden eintreten können, eine Weiterfahrt ist nur zum Verlassen von Gefahrenbereichen oder nach unserer Zustimmung zulässig, diese ist auch für die Fahrt zur Werkstatt einzuholen, sofern ein Folgeschaden nicht sicher ausgeschlossen ist.
 

10.6. Kleinschäden, die durch so genannte „Smart-Repair“-Verfahren behoben werden können, dürfen Sie nach Meldung an uns und mit unserer Zustimmung fachgerecht auf eigene Kosten durchführen lassen.

11. Haftung des Mieters

11.1. Sie haften für Schäden an Fahrzeug und Zubehör in Ihrer Obhut und während des Mietzeitraumes. Sie haften ferner für Schäden durch nicht vertragsgemäße Nutzung. Die Überlassung an Dritte ist untersagt.
 
11.2. Sie behandeln das Fahrzeug stets sorgsam und beachten alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, auch solche nach jeweiligem Landesrecht. Sie haben das Fahrzeug bei Verlassen stets ordnungsgemäß zu verschließen.  Der Anhänger ist stets mit einem Zusatzschloss zu sichern, welches die Kupplung blockiert. Zur Fahrt müssen Gasflasche und Absperrventile geschlossen werden, die Standheizung ist auszuschalten, vorgesehener Nachlauf ist zulässig. Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren oder Anfragen von Ermittlungsbehörden erheben wir eine Aufwandspauschale von 50,- €.
 
11.3. Sie haften verschuldensunabhängig selbst und unbeschränkt für Schäden, die durch das Ladegut, durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite oder -höhe, durch Überladung oder Überlastung, durch Betrieb mit zu niedrigem Öl- oder Kühlwasserstand, durch Überdrehen des Motors, durch Befahren unzulässiger, ungeeigneter und unbefestigter Wege, durch Überlassung an Unberechtigte, durch Nutzung zu verbotenen Zwecken oder in verbotener Weise sowie in allen Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes entstehen, ferner bei Verbringung des Fahrzeugs nach außerhalb des Fahrtgebietes, für Steinschläge, Schäden im Innenraum oder Reifenschäden. Sie haften auch, sofern und soweit der Versicherer nicht leisten muss oder wenn Sie zu vertreten haben, dass der Versicherer nicht leistet.
 
11.4. Bei Niederschlägen, bei Wind oder Sturm sowie anderen Gefahren ist die Markise vollständig zu schließen und zu sichern. Dies gilt auch nachts, insbesondere an gefährdeten oder exponierten Stellplätzen, am Meer oder See, in den Bergen. Sie ist niemals unbeaufsichtigt in ausgefahrenem Zustand zu belassen.

Aufstelldach und Markise sind zu jeder Fahrt zu schließen und zu sichern.
 
11.5. Reifenschäden sind stets durch Austausch des Reifens oder Nutzung des mitgeführten Ersatzrades auf Ihre Kosten zu beheben, Ihre Meldung erfolgt unverzüglich nachträglich, unter Vorlage eines Beleges über korrekten Ersatz.
 
11.6. Sie haften für den Verlust des Schlüssels sowie der Fahrzeugpapiere. Bei Verlust des Schlüssels wird eine Bearbeitungspauschale von 1.000 €, bei Verlust des Fahrzeugscheins in Höhe von 250 € fällig.
 
11.7. Hinweis Wassersystem:
Frischwassertank, Leitungen, Boiler, Pumpe, Ventile müssen ausgetauscht werden, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff eingefüllt wurde, Reinigung ist nicht möglich. Wassertanks und Pumpen sind nicht isoliert, bei Frost sind sie zu entleeren. Sie haften für Schäden.
 
11.8. Hinweis Dieseltank:
Fremdstoffe und -flüssigkeiten im Dieseltank (Wasser, Benzin etc.) können zu Motorschäden führen. Sollte es zu Falschbefüllung gekommen sein, den Motor keinesfalls starten – auch nicht kurzzeitig – und das Problem unverzüglich melden. Bei der Behebung hilft eine Ford-Fachwerkstatt. Sie haften für den Aufwand und etwaigen Schaden.

12. Maut

12.1. Sie tragen sämtliche anfallende Maut, Vignetten oder ähnliche Beiträge, Gebühren, Abgaben und Steuern, etwa für (Stadt-)Gebiete, Autobahnen, Schnellstraßen, Tunnel, Brücken, Pässe und sind verpflichtet, sich vorher umfassend über Zahlungspflicht und eine etwa notwendige Anmeldung oder Registrierung zu informieren. Das Fahrzeugkennzeichen erfahren Sie verbindlich erst bei Übergabe des Fahrzeuges, die Überlassung eines abweichenden Fahrzeuges behalten wir uns in jedem Falle vor.
 
12.2. Bei Maut(nach)forderungen an uns erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € von Ihnen, zusätzlich zu von uns etwa für Sie vorgestreckter Maut.

Hinweise auf Mautregelungen (ohne Gewähr): 
Bulgarien: Vignette, auch elektronisch; Dänemark: Brücken / Tunnel; Großbritannien: Brücken, Tunnel, Autobahnabschnitte, London-Innenstadt (www.cclondon.com London Congestion Charge); Frankreich: Autobahnen; Griechenland: Autobahnen, Tunnel; Irland: Autobahn, Brücken, Tunnel; Italien: Autobahn, Tunnel, verkehrsbeschränkte Zonen; Kroatien: Autobahnen; Norwegen: Tunnel, Brücken, Städte (www.epcplc.com); Österreich: Pässe, Tunnel, Autobahn-Vignette, auch elektronisch; Polen: Autobahnen; Portugal: Autobahnen (Aufenthalt zwischen Mautstellen auf 12 h begrenzt, sonst erhöhte Maut); Rumänien: elektronische Vignette für alle Fernstraßen (www.roviniete.ro/de/); Schweden: www.epass24.com (Citymaut Göteborg, Stockholm), einige Brücken; Schweiz: Autobahn-Vignette, einige Tunnel; Slowakei: Autobahnen, Schnellstraßen (Vignette); Slowenien: Vignette auf allen Autobahnen, Schnellstraßen; Spanien: bestimmte Autobahnen; Tschechien: ab 2021 nur noch elektronische Vignette auf fast allen Autobahnen und Schnellstraßen; Ungarn: elektronische Vignette auf Autobahnen und Schnellstraßen „M“.

13. Haftung des Vermieters oder Verkäufers, Mängel, Untersuchungspflicht

13.1. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders wirksam vereinbart, gilt das deutsche gesetzliche Mängelhaftungsrecht. 


13.2. Allgemeine Haftungsbegrenzung


13.2.1. Schadensersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind – soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes ergibt – ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht bei Verletzung wesentlicher, das Vertragsverhältnis prägender Pflichten, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Einer Pflichtverletzung unsererseits steht die unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.


13.2.2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher, das Vertragsverhältnis prägender Pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
 
13.2.3. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
13.2.4. Für den Fall, dass wir wegen einfacher Fahrlässigkeit zum Schadensersatz verpflichtet sein sollten, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Dies gilt nicht für den Ersatz von vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.
 
13.3. Wir stellen den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt bereit. Sollte das bestellte Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, stellen wir ein etwa entsprechendes Ersatzfahrzeug. Ist ein Ersatzfahrzeug nicht verfügbar oder die Leistung aus anderem Grunde unmöglich, so erstatten wir geleistete Zahlungen unverzüglich. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
 
13.4. Wir haften nicht für im Fahrzeug bei Rückgabe etwa hinterlassene Gegenstände oder Fundsachen sowie für Fahrzeuge und andere Sachen, die von Ihnen bei uns abgestellt werden.
 
13.5. Im Falle des Kaufvertrages sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an Sie oder an den von Ihnen bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung oder Abholung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
 
13.6. Im Falle des Mietvertrages sind die zur Nutzung überlassenen Gegenstände bei Übernahme durch Sie oder den berechtigten Fahrer unverzüglich sorgfältig auf Schäden, Funktion und Vollständigkeit zu untersuchen. Sie gelten als frei von Schäden oder Mängeln, vollständig und gebrauchsfertig übergeben, sofern Sie uns nicht vor Abfahrt oder Nutzungsbeginn Mängelrüge in Textform erstatten. Mängel, die die Nutzung für den vereinbarten Zweck nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigen, werden dabei lediglich als Vorschaden zur Abgrenzung Ihrer Haftung gemeldet, Mietvertrag und Überlassung des Fahrzeuges bleiben unberührt.
 
13.7. Beim Kauf gebrauchter Gegenstände durch Unternehmer wird der unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft in dem Zustand, in dem diese sich befinden.
 
13.8. Beim Kauf gebrauchter Gegenstände durch Verbraucher sind Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
 
13.9. Soweit ein Anspruch aus Mängelhaftung nicht nach obigen Bestimmungen ausgeschlossen ist, verjährt dieser für Unternehmer – soweit nicht ein Fall des Abschnitts „Allgemeine Haftungsbegrenzung“ vorliegt – in einem Jahr gerechnet ab Gefahrübergang.
 
13.10. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
 
13.11. Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht mit Fehlern in Material oder Verarbeitung behaftet sind, die die Leistung bei normalem Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Darüber hinaus übernehmen wir keine Gewährleistung, insbesondere nicht für Umstände, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht in unserer Sphäre liegen, wie etwa Mängel der uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die durch ungeeignete und unsachgemäße Lagerung, Verwendung oder Änderung der Ware durch Sie oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung sowie außergewöhnliche, von uns nicht zu vertretende äußere Einflüsse entstanden sind, es sei denn, Sie weisen nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
 
13.12. Für die Feststellung unserer Gewährleistungspflicht gilt, dass die Ware nach unserer Wahl entweder von uns bei Ihnen überprüft werden kann oder von Ihnen an uns zurückzusenden bzw. zu überbringen ist.
 
13.13. Im Gewährleistungsfall werden wir die fehlerhaften Produkte nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder im Austausch hierfür Ersatz liefern. Ist eine Nachlieferung zweimal erfolglos oder schlägt der Versuch einer Mangelbeseitigung zweimal fehl, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Unter den vorbezeichneten Voraussetzungen sind auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Rechte aus § 311 a Absatz (2) BGB bleiben unberührt.
 
13.14. Weitere Ansprüche Ihrerseits aufgrund von Mängeln der gelieferten Ware, wie etwa auf Schadensersatz aufgrund von Mangelfolgeschäden, sind – vorbehaltlich der Regelungen des Abschnitts „Allgemeine Haftungsbegrenzung“ – ausgeschlossen.
 
13.15. Wir haften – vorbehaltlich der Regelungen des Abschnitts „Allgemeine Haftungsbegrenzung“ – nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Ihren entgangenen Gewinn, Ihre Betriebsunterbrechung oder Ihre sonstigen Vermögensschäden.
 
13.16. Unsere Haftung für Mängel ist – vorbehaltlich des Abschnitts „Allgemeine Haftungsbegrenzung“ – dem Betrag nach auf den einfachen Warenwert der mangelhaften Sache beschränkt. Für Mangelfolge- und Verzögerungsschäden ist unsere Haftung – vorbehaltlich des Abschnitts „Allgemeine Haftungsbegrenzung“ – jedenfalls dem Betrag nach auf den dreifachen Warenwert der mangelhaften Sache, maximal jedoch auf 50% des Warenwertes der Summe der Lieferungen der letzten 12 Monate bis zum Schadenereignis – in diesem Fall haften wir jedoch mindestens bis zur Höhe des einfachen Warenwertes – beschränkt.
 
13.17. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Ihre Ansprüche, die durch im Rahmen des Auftrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten entstanden sind.
 
13.18. Mängelrügen berühren nicht die Fälligkeit unseres Zahlungsanspruches, es sei denn, die Mängel sind durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden.